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Leistungen der Markenkanzlei

Neben Markenanmeldungen, dem Aussprechen von Abmahnungen und dem Verteidigen gegen Abmahnungen sowie der Prozessführung bei Markenklagen und einstweiligen Verfügungen bieten wir noch weitere Leistungen im Bereich des Markenrechts an.

Abmahnung im Markenrecht

Die Abmahnung ist die außergerichtliche Information des Markeninhabers an den Markenverletzer, dass dieser die Verletzungshandlung unterlassen soll. Profitieren Sie von unserer Erfahrung von mehreren hundert Abmahnungen.

Klage und einstweilige Verfügung

Gibt der Markenverletzer auf die Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung ab, kann der Markeninhaber seine Ansprüche klageweise geltend machen. In besonders dringenden Fällen kann er eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzer beantragen.

Markenanmeldung in Deutschland

Marken sind rechtlich geschützte Zeichen wie Wörter und Logos. Der Markeninhaber kann Dritten verbieten, sein geschütztes Zeichen zu verwenden. Wir melden Ihre Deutsche Marke zum Festpreis an.

Markenanmeldung in Europa

Die EU-Marke deckt mit einer einzigen Markenanmeldung den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ab. Sichern Sie sich mit uns eine EU-Marke, die maximalen Schutz gewährt.

Internationale Erstreckung von Marken

Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU eine Marke anmelden wollen, können Sie es entweder direkt vor Ort (mit einem Anwalt im Drittland) machen oder eine deutsche oder europäische Basismarke erstrecken. 

Markenverträge

Markenlizenzvertrag. Markenübertragungsvertrag, Markenkaufvertrag, Abgrenzungsvereinbarung und Koexistenzvereinbarung – kontaktieren Sie uns für jegliche Art von Verträgen über Marken.

Jetzt Kontakt zu Markenanwalt Robert Meyen aufnehmen