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Abmahnung im Markenrecht

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Verteidigung gegen Abmahnung | Durchsetzung Ihrer Markenrechte

– Die Abmahnung im Markenrecht

Abmahnung im Markenrecht erhalten?

Eine Abmahnung im Markenrecht kann für Ihr Unternehmen eine ernste Bedrohung darstellen. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es ratsam, sich sofort an einen erfahrenen Markenanwalt zu wenden. Rechtsanwalt und Fachanwalt Robert Meyen kann Ihnen helfen, die Abmahnung zu verstehen, Ihre Optionen zu bewerten und eine effektive Strategie zu entwickeln, um Ihre Rechte zu schützen. Dabei kann er unter anderem folgende Schritte einleiten:

  1. Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung und Prüfung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.
  2. Einschätzung der Risiken und Kosten im Zusammenhang mit einer Reaktion auf die Abmahnung.
  3. Verhandlung mit dem Abmahner, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
  4. Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.

Weitere Details für Abgemahnte erhalten Sie hier.

Ihre Marke wird verletzt?

Wenn Ihre Marke verletzt wird, kann das erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Eine Markenrechtsverletzung kann zu Umsatzverlusten, Rufschädigung und weiteren negativen Folgen führen. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Markenanwalt zu wenden. Markenanwalt Meyen kann Ihnen helfen, Ihre Markenrechte zu schützen, indem er folgende Schritte unternimmt:

  1. Überprüfung ob wirklich eine Markenverletzung vorliegt oder ob die Nutzung der Marke berechtigt ist.
  2. Analyse Ihrer Rechte.
  3. Verfassen der Abmahnung, Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen, Schadensersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.
  4. Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht, falls notwendig.

Weitere Details zur Verteidigung Ihrer Marke erfahren Sie hier.

Beim Fachanwalt ist Ihre Abmahnung im Markenrecht gut aufgehoben

Durch seine Erfahrung und sein Wissen im Markenrecht kann Markenanwalt Meyen Ihnen dabei helfen, eine schnelle und effektive Lösung zu finden, um Ihre Markenrechte zu schützen und mögliche Schäden zu minimieren. Wenn Ihre Marke verletzt wird, wenden Sie sich am besten sofort an Markenanwalt Meyen, um Ihre Interessen bestmöglich zu verteidigen und den Schaden für Ihr Unternehmen zu begrenzen.

Sie wurden abgemahnt?

Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist eine (meist) schriftliche Aufforderung zur Unterlassung eines Markeninhabers an eine Person, die vermeintlich seine Markenrechte verletzt hat. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung der vermeintlichen Verletzungshandlung sowie eine Aufforderung, diese zu beseitigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Abmahnung dient in erster Linie dazu, die Markenrechte des Inhabers zu schützen und die vermeintliche Verletzung zu beenden, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Es ist ratsam, eine Abmahnung im Markenrecht ernst zu nehmen und sich umgehend an einen erfahrenen Markenanwalt zu wenden, um die besten Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen.

Was verlangt der Markeninhaber in der Abmahnung?

In einer markenrechtlichen Abmahnung verlangt der Markeninhaber von dem vermeintlichen Verletzer in der Regel, dass dieser die Handlung, die seine Markenrechte verletzt, unverzüglich beendet. In der Regel wird auch verlangt, dass der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, die beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Darüber hinaus kann der Markeninhaber auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er durch die Verletzung seiner Markenrechte einen finanziellen Schaden erlitten hat. Üblicherweise wird auch ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, mit dem der Markeninhaber den Umfang der Rechtsverletzung und des dadurch entstandenen Schadens abschätzen kann.

Zuletzt verlangt der Abmahner üblicherweise, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung trägt.

Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, den vermeintlichen Verletzer auf die Verletzung seiner Markenrechte hinzuweisen und ihn zur Unterlassung der Handlung aufzufordern, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Was prüft der Markenanwalt bei der markenrechtlichen Abmahnung?

Der Markenanwalt prüft üblicherweise, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche weiteren Schritte für seinen Mandanten am günstigsten sind.

Ist die Abmahnung im Markenrecht berechtigt?

Eine Abmahnung im Markenrecht ist berechtigt, wenn Markenrechte durch eine Handlung eines Dritten verletzt wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die zu Verwechslungen mit der eigenen Marke führen können. Man spricht von Verwechslungsgefahr.

Eine Markenverletzung kann aber auch vorliegen, wenn eine fremde Marke ohne Zustimmung des Inhabers für ganz andere Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und dadurch die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der eigenen Marke beeinträchtigt wird.

In folgenden Fällen ist die Abmahnung unberechtigt:

  • Die Nutzung der Marke erfolgt nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen, sondern zu beschreibenden Zwecken (sogenannten „Markennennung“) oder zu rein dekorativen Zwecken.
  • Die eingetragene Marke des Abmahners ist der benutzten Marke des Abgemahnten nicht so ähnlich, wie der Abmahner behauptet.
  • Die angebotenen Waren und Dienstleistungen des angeblichen Verletzers ähneln denjenigen Waren, für die die Marke des Abmahners eingetragen ist, nicht so sehr, wie der Abmahner behauptet.
  • Es ist Erschöpfung an der Marke eingetreten, der Wert der Marke hat sich also bereits einmal realisiert.
  • Die Marke des Abmahners ist nichtig und damit löschungsreif, weil er sie in einem zusammenhängenden Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht ernsthaft benutzt hat (sogenannter Benutzungszwang).
  • Der Markeninhaber hat seit mehr als fünf Jahren Kenntnis von der Markenverletzung, ohne dagegen vorzugehen.

Was sind die richtigen Schritte für Empfänger einer Abmahnung im Markenrecht?

Wenn der Abgemahnte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann der Markeninhaber gerichtliche Schritte einleiten. Der Markeninhaber kann also eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz erheben. Das Gericht kann dann anordnen, dass Sie die beanstandete Handlung unterlassen und bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld zahlen müssen.

Sie haben trotzdem mehrere Handlungsalternativen, die sorgfältig abgewogen werden müssen:

  1. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben: Sie können sich verpflichten, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen und eine Vertragsstrafe versprechen, falls Sie gegen diese Verpflichtung verstoßen. In diesem Fall kann der Abmahner Sie nicht mehr auf Unterlassung verklagen, wenn die Unterlassungserklärung den gesamten gesetzlichen Anspruch umfasst. In der Regel gibt ein geeigneter Markenanwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die kein bisschen mehr verspricht, als das Gesetz verlangt.
  2. Die berechtigte Abmahnung zurückweisen: es gibt gute Gründe, die Abmahnung zurückzuweisen. Selbst wenn offensichtlich eine Markenverletzung vorliegt, können die Folgen eines gerichtlichen Urteils weniger verheerend sein als die Folgen einer Unterlassungserklärung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Vertragsstrafen nach einer Unterlassungserklärung direkt an den Abmahner gehen, während Ordnungsmittel nach einem Urteil lästig vor Gericht erstritten werden müssen und am Ende in die Staatskasse fließen.
  3. Die unberechtigte Abmahnung zurückweisen: Erst Recht sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, wenn die Abmahnung unberechtigt ist. Die Folgen einer Unterlassungserklärung treffen Sie nämlich trotzdem. Sie können sich inbesondere im Nachgang gerade nicht mehr darauf berufen, dass der Abmahner ja gar keinen Anspruch auf die Unterlassungserklärung gehabt habe.
  4. Negative Feststellungsklage: Wenn der Abgemahnte der Auffassung ist, dass er die Markenrechte des Markeninhabers nicht verletzt hat, kann er eine negative Feststellungsklage einreichen, um feststellen zu lassen, dass die Markenrechte des Markeninhabers nicht verletzt wurden.
  5. Weitere Lösungsmöglichkeiten: Oft ist der Abmahner auch bereit, nachträglich eine Lizenz zu erteilen, sich mittels einer Abgrenzungsvereinbarung den Markt aufzuteilen oder eine Koexistenzvereinbarung zu schließen.

    Wie reagiere ich am Besten auf eine Abmahnung im Markenrecht?

    W

    Bewahren Sie Ruhe!

    W

    Beauftragen Sie einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt - am Besten mindestens zwei Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung.

    W

    Reden Sie nicht mit dem Abmahnanwalt.

    W

    Googeln Sie nicht und folgen Sie erst Recht keinen Ratschlägen aus Onlineforen.

    W

    Geben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung ab.

    Ihre Marke wird verletzt?

    Die Abmahnung gegen den Markenverletzer

    Wenn Ihre Marke verletzt wird, kann Markenanwalt Robert Meyen Ihnen helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Dazu können wir unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen:

    1. Prüfung der Sachlage: Zunächst prüfen wir den Sachverhalt, um zu ermitteln, ob tatsächlich eine Verletzung Ihrer Markenrechte vorliegt. Falls nämlich keine Markenverletzung vorliegt, kann der vermeintliche Markenverletzer eine Gegenabmahnung wegen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung aussprechen oder im Rahmen einer negativen Feststellungsklage feststellen lassen, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Sowohl die Gegenabmahnung als auch die negative Feststellungsklage können für Sie sehr teuer werden.
    2. Aussprechen einer markenrechtlichen Abmahnung: Wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, schicken wir eine Abmahnung an den Verletzer fordern auf, die Verletzung zu unterlassen.
    3. Klage oder einstweilige Verfügung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder der Verletzer nicht oder abweisend auf die Abmahnung reagiert, reichen wir eine Klage ein oder beantragen den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

    Ansprüche gegen den Markenverletzer

    Im Allgemeinen kann der Markeninhaber bei einer Markenverletzung folgende Ansprüche haben:

    1. Unterlassung: Der Markeninhaber kann den Verletzer dazu auffordern, die Markenrechtsverletzung sofort zu beseitigen und dauerhaft zu unterlassen.
    2. Auskunft: Der Markeninhaber kann vom Verletzer Auskunft darüber verlangen, wo und in welchem Umfang die verletzende Marke verwendet wurde. Auf Grundlage der Auskunft kann der Verletzte sich eine der folgenden Berechnungsmöglichkeiten für den Schadensersatz aussuchen:
    3. Entgangener Gewinn: Wenn der Markeninhaber aufgrund der Verletzung einen finanziellen Schaden erlitten hat, kann er Schadensersatz verlangen. Sofern der Verletzte darlegen kann, welche Gewinne ihm aufgrund der Markenverletzung entgangen sind, kann er diesen Betrag vom Verletzer einfordern. In der Praxis spielt diese Berechnungsmethode keine gewichtige Rolle, da der Nachweis des Schadens selten gelingt.
    4. Lizenzanalogie: Der Schaden kann auch an einer fiktiven Lizenz bemessen werden. Der Schadensersatz liegt dann so hoch wie de Lizenzgebühren wären, wenn der Verletzer einen ordnungsgemäßen Lizenzvertrag mit dem Markeninhaber geschlossen hätte.
    5. Gewinnabschöpfung: Der Markeninhaber kann auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung geltend machen. Wenn der Verletzer durch die Verletzung des Markenrechts Gewinne erzielt hat, die dem Markeninhaber zustehen, kann der Markeninhaber diese Gewinne einfordern.
    6. Vernichtung der Waren: Der Markeninhaber kann verlangen, dass die Waren, auf denen die verletzende Marke verwendet wurde, vernichtet werden.
    7. Ersatz der Abmahnkosten: Die Rechtsverfolgungskosten trägt der Abgemahnte, wenn eine Markenverletzung vorliegt und die Abmahnung daher berechtigt ist.

    Markenanwalt Robert Meyen kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegen den Verletzer durchzusetzen und gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung für die Verletzung Ihrer Markenrechte zu erlangen.

    Hilfe vom Fachanwalt bei Markenverletzungen

    Markenanwalt Robert Meyen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und verfügt über langjährige Erfahrung im Markenrecht und kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte kompetent unterstützen. Er kennt die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken und setzt sich mit Leidenschaft für die Interessen seiner Mandanten ein.

     

    Was mache ich, wenn ich eine Markenverletzung entdeckt habe?

    W

    Kontaktieren Sie den Markenverletzer nicht selbst; oft gehen Ihnen damit Möglichkeiten der Rechtdurchsetzung verloren und es entstehen Kosten, die der Gegner am Ende nicht erstatten muss - während die Kosten der anwaltlichen Beauftragung in aller Regel vom Verletzer getragen werden.

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    Dokumentieren Sie die Rechtsverletzung durch Screenshots.

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    Zögern Sie nicht lange mit der Beauftragung eines Markenanwalts. Durch Ihr Warten verlieren Sie die Chance, die Angelegenheit notfalls mittels einer einstweiligen Verfügung schnell und preiswert zu beenden.

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    Bleiben Sie für Rückfragen erreichbar und behalten Sie Ihren Posteingang im Auge.

    Warum Markenanwalt Robert Meyen der richtige Ansprechpartner für Ihre markenrechtliche Abmahnung ist

    Als erfahrener Markenanwalt kennt Rechtsanwalt und Fachanwalt Robert Meyen die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen, die bei einer markenrechtlichen Abmahnung relevant sind. Er kann Ihnen helfen, schnell und effektiv zu reagieren und eine angemessene Lösung zu finden, um den Konflikt zu lösen. Dabei arbeitet er stets in enger Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, um ihre Interessen zu verstehen und bestmöglich zu vertreten.

    Markenanwalt Robert Meyen ist auf das Markenrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich. Er kann Sie kompetent und professionell beraten und Ihnen helfen, eine umfassende Lösung zu finden, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

    Wenn Sie also eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben oder selbst gegen eine Markenverletzung vorgehen wollen und eine schnelle und professionelle Lösung suchen, wenden Sie sich an Markenanwalt Robert Meyen. Mit seiner Erfahrung und Expertise wird er sicherstellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    Abmahnung im Markenrecht? Jetzt Spezialisten beauftragen!